Erdbestattung


Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg der Erde übergeben.

Dies erfolgt entweder in einem Wahlgrab oder einem Reihengrab. 

Die Ruhedauer, die Belegungsmöglichkeiten und die Preise richten sich nach den Friedhofssatzungen. Diese werden festgelegt vom Träger des Friedhofs. 

Meistens ist es die Kirche, die Gemeinde, oder die Stadt.


  • Wahlgrabstätte/Familiengrab

Die Wahlgrabstätte kann grundsätzlich individuell ausgesucht werden. Es können eine oder auch mehrere Grabstätten nebeneinander erworben werden (Familiengräber). Für diese Gräber wird ein Nutzungsrecht erteilt. Nutzungsberechtigt ist diejenige Person, auf deren Name die Bescheinigung über das Nutzungsrecht ausgestellt ist.


Die Nutzungszeit (in Haselünne 35 Jahre) wird vom Friedhofsträger bestimmt. 

Eine Wahlgrabstätte kann auch immer verlängert oder wiederbelegt werden. 

Bei der Wiederbelegung muss allerdings die Ruhefrist (Haselünne 25 Jahre) des letzten Verstorbenen berücksichtigt werden.

  • Reihengrabstätte

Die Reihengrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und der Reihe nach belegt. Es ist eine Einzelgrabstätte die nicht verlängert und auch nicht neu belegt werden kann. Das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte erlischt mit dem Ablauf der Ruhefrist des Verstorbenen.

Die Ruhefrist ist auf jedem Friedhof verschieden, in Haselünne beträgt die Ruhefrist 25 Jahre.


  • Rasengrab mit Namensplatte

Das Rasengrab wird in Haselünne als Reihengrab (Nutzungszeit 25 Jahre) oder auch als Wahlgrab (z.B. Familiengrab Nutzungszeit 35 Jahre) angeboten.

Jede Grabstätte wird mit einer einheitlichen Namensplatte versehen.

Die Grabpflege entfällt, da die Rasenfläche vom Friedhofspersonal gepflegt wird.

Auch fallen keine jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren, wie bei den anderen Gräbern an.

Es besteht bei diesen Gräbern keine eigene Gestaltungsmöglichkeit. Ein individuelles Ausschmücken der Grabstätte ist grundsätzlich nicht erlaubt.

  • Anonyme Grabstätten

werden in Haselünne nicht angeboten, dafür sind die Rasengrabstätte gedacht. 

Jedes Grab soll einen Namen tragen.