Feuerbestattung


Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Übergabe der verstorbenen Person an das Feuer. 

Für jede Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt.

 

Eine Verabschiedung oder Trauerfeier kann am Sarg mit einem Pfarrer oder einem Trauerredner vor der Überführung ins Krematorium stattfinden.

 

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Sarg sofort oder nach persönlicher Abschiednahme 

zum Krematorium überführt wird.

 

Für die Einäscherung wird eine Willenserklärung zur Feuerbestattung benötigt.

Man kann diese Erklärung schon zu Lebzeiten schriftlich hinterlegen:

(Es ist mein Wille, nach meinem Tod eingeäschert zu werden. Hiermit bestimme ich die Einäscherung. Name: Anschrift: Datum: Unterschrift) 

 

Die Einäscherung kann auch beim Todeseintritt von den nächsten Angehörigen bestimmt werden.

 


 

Die Asche des Verstorbenen erreicht in einer Aschekapsel, nach einer Anforderung der Urne beim Krematorium, den Bestatter bzw. das zuständige Friedhofsamt am Beisetzungsort.

 

Diese Aschenkapsel wird dann in einer zuvor ausgesuchten Schmuckurne eingelassen.

 

Schmuckurnen gibt es in verschiedenen Materialien:

Sie kann aus einem biologisch abbaubarem Material oder aus Holz, Stahl, Marmor oder Keramik sein.

Auch gibt es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Motiven wie z. B. Bäume,

Blumen, Strand, Hobbys wie Angler oder Motorradfahrer, usw. oder 

auch ganz schlicht in verschiedenen Farben und Formen.

Wünsche können natürlich berücksichtigt werden.

 

Die Urnenbeisetzung findet je nach Wunsch im engsten Familienkreis oder mit einer Trauerfeier statt.

 


Nach der Einäscherung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten

zur Beisetzung der Asche, zum Beispiel in einer......


  • Urnenwahlgrabstätte

Wie bei der Erdbestattung gibt es auch die Möglichkeit die Urne in einem Wahlgrab beizusetzen. Diese können aus einem oder mehreren Grabplätzen nebeneinander bestehen (Familiengräber).

Die Nutzungszeit (in Haselünne 35 Jahre) und die Ruhefristen werden vom Friedhofsträger bestimmt. Die Ruhefrist der Urnen beträgt in Haselünne 25 Jahre. Nach dieser Zeit kann der Grabplatz wieder belegt werden, oder dies ist der frühste Zeitpunkt für die Rückgabe der Grabstätte an den Friedhofsträger.

  • Urnenreihengräber

Die Urnen-Reihengrabstätte werden von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und sie werden der Reihe nach belegt. Es ist eine Einzelgrabstätte die nicht verlängert und auch nicht wiederbelegt werden kann. Das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte erlischt mit dem Ablauf der Ruhefrist des Verstorbenen. Die Ruhefrist ist auf jedem Friedhof verschieden, in Haselünne beträgt die Ruhefrist 25 Jahre.

 

 


  • Urnen-Rasengrab mit Namenstafel 

Das Rasengrab wird in Haselünne als Reihengrab (Nutzungszeit 25 Jahre)

oder auch als Wahlgrab (z.B. Familiengrab Nutzungszeit 35 Jahre) angeboten.

Jede Grabstätte wird mit einer einheitlichen Namensplatte versehen.

Die Grabpflege entfällt, da die Rasenfläche vom Friedhofspersonal gepflegt wird.

Auch fallen anschließend keine jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren an.

 

Es besteht bei diesen Gräbern keine eigene Gestaltungsmöglichkeit.

Ein individuelles Ausschmücken der Grabstätte ist grundsätzlich nicht erlaubt.


  • Rasengrab an der Stele

Angelegt wurde das Gräberfeld bereits 2013.

Es ist in vier Teile aufgeteilt, die einen zentralen Platz haben, der durch einen Baum und eine zwei Meter hohe Stele geprägt ist. Sie ist von Pater Bernhard Leisenheimer OSC aus Lage bei Osnabrück künstlerisch entworfen und gestaltet worden. Die Stele, aus Jura-Kalkstein, stellt eine aufgebrochene Kreuzform dar. Oberhalb der Stele ist eine Ewigkeitsleuchte angebracht.

Die Lage der Urnen wird auf dem Gräberfeld nicht mehr gekennzeichnet. Dafür werden auf den vier Seiten der Stele die Namen der Verstorbenen, die auf dem Gräberfeld bestattet werden, eingraviert, sodass man weiß, wer hier bestattet worden ist. Die Bestattung erfolgt als Urnenbeisetzung, ein kleines Kreuz am Rande der Pflasterung gibt die Reihe an, in der die Verstorbene/der Verstorbene bestattet ist. „Eine Pflege entfällt. Es dürfen aber auch keine Blumen oder Vasen usw. auf die Bestattungsfläche gestellt werden.“

Die Friedhofsverwaltung dokumentiert die genaue Lage jeder Urne. Eine Graburkunde kann auf Wunsch erstellt werden.

Ein neuer Flyer informiert über dieses neue Gräberfeld und ist bei der Stadtverwaltung, Kirchengemeinde, in der Kirche sowie bei den Bestattern erhältlich.


  • Kolumbarium

Das Wort Kolumbarium stammt aus dem Lateinischen (columbarium). Dieser Begriff bezeichnete ursprünglich einen Taubenschlag und taucht als Name für Grabkammern erstmals 50 vor Christus in römischen Quellen auf. Damit spielten die Menschen auf das Aussehen der Kammern an, in denen in mehreren Reihen übereinander Nischen eingerichtet waren, in denen Urnen standen. Heute sind Kolumbarien Gebäude und Gewölbe, in denen Urnen aufbewahrt werden und die häufig an Friedhöfen oder Kirchen angegliedert sind. Ihre Ãhnlichkeit mit einem Taubenschlag haben sie verloren. Inzwischen fügen sie sich in die Architektur und Funktion des Gebäudes, wie das Beispiel der Kolumbariumskirche Heilige Familie Osnabrück zeigt. ( www.kolumbarium-os.de )

Die Kirche der Heiligen Familie Osnabrück (Voxtruper Straße 83) ist ein religiöser Bezugspunkt. Hier werden Gottesdienste im Zentrum der Kirche gefeiert. Rundherum ein offener Halbkreis aus Urnengängen. Die Wände zum Kolumbarium sind durchbrochen. Also gibt es keine Barriere vom Feierraum zum Trauerraum.

 

  • Anonyme Urnengäber

Bei der anonymen Urnenbeisetzung wird die Urne in der Regel unter Rasen beigesetzt. 

Ohne Namen und ohne Angehörige. Die Urne wird direkt nach der Einäscherung beigesetzt. 

Der Ort der anonymen Beisetzung kann dann individuell gewählt werden. wie z.B. auf dem anonymen Gräberfeld des Heger Friedhofs in Osnabrück. Die meisten größeren Städte bieten anonyme Grabfelder an. 

In Haselünne gibt es diese Gräber nicht. Dafür sind die Rasengräber vorgesehen (keine Pflege), aber jedes Grab soll einen Namen tragen.

 

  • Waldbestattung und
  • Seebestattung wird auf den nächsten Seiten beschrieben......

 

Für die Asche besteht in Deutschland Bestattungspflicht, das heißt, 

dass die Angehörigen die Urne nicht mit nach Hause nehmen oder im Garten beisetzten dürfen.

Das Bestattungsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder.

Daher haben alle deutschen Bundesländer eigene, meist ähnliche Bestattungsgesetze erlassen.

Sie regeln oft auch Fragen des Friedhofsrechtes.

In den meisten Bundesländern gibt es außerdem Ausführungsverordnungen,

die ergänzende Regelungen zur Bestattung enthalten.