Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Treuhandverträge

 

Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet Ihnen zwei sichere Möglichkeiten an, eine Bestattungsvorsorge,

die Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens abgeschlossen haben, auch finanziell abzusichern.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

bieten Ihnen die Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen an,

die Ihr Alter, Ihre Vermögenssituation und Ihre besonderen Wünsche -

von der Bestattungsart über das Grabmal bis zur Grabpflege - jeweils individuell berücksichtigen.

Monatliche Raten sind dabei ebenso möglich wie Einmalbeiträge. 

 

Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf,

und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Düsseldorf.

Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet

und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.

Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse.

Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

 

Wie es funktioniert:

Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben,

der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann,

schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab.

Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit.

 

Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.

Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe

wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln,

bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt.

Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten.

 

Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt,

d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates.

Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage,

mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt.

Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter

Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

 

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter

zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

 

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar.

 

Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

 

 

 

Wir als Bestatter, der Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter ist,

beraten Sie gerne auch persönlich

über Möglichkeiten und Vorteile einer Treuhandeinlage.